Elektrotechnik im Praxisverbund
- Studienfeld(er): Automatisierungstechnik, Elektrische Energietechnik, Elektronik, Elektrotechnik, Kommunikationstechnik
- Startdatum: nur Sommersemester
- Regelstudienzeit: 8 Semester
- Studienform(en): Berufsbegleitendes Studium, Teilzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Albrechtstraße 30
49076 Osnabrück
Tel: 0541 969-7100
Berufsausbildungsvertrag in einem einschlägigen Ausbildungsberuf
oder
Falls eine fachlich einschlägige Berufsausbildung bereits vor Beginn des Studiums abgeschlossen ist, ist der Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses mit einer Laufzeit mindestens bis zum Ende des fünften Fachsemesters in einem fachlich einschlägigen Beruf erforderlich.
- Schwerpunkte:
- Allgemeine Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Elektrische Energietechnik, Informationssysteme, Ingenieurpädagogik, Kommunikationstechnik
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.09.2025 - 30.01.2026Für Bewerber*innen mit internationalen Bildungsnachweisen gelten abweichende Bewerbungsfristen. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bachelor- und Masterstudiengänge.
Die Hochschule Osnabrück unterscheidet nicht nach EU- oder nicht EU-Ausländer sondern nach inländischer oder ausländischer HZB.
Siehe: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/bewerbung-mit-internationalen-zeugnissen/
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.09.2025 - 30.01.2026Für Bewerber*innen mit internationalen Bildungsnachweisen gelten abweichende Bewerbungsfristen. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bachelor- und Masterstudiengänge.
Die Hochschule Osnabrück unterscheidet nicht nach EU- oder nicht EU-Ausländer sondern nach inländischer oder ausländischer HZB.
Siehe: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/bewerbung-mit-internationalen-zeugnissen/
Außerdem gilt folgendes: Eine HZB aufgrund berufl. Vorbildung besitzt in Nds., wer lt. NHG § 18 Abs.4 nach Abschluss einer mind. 3-jährigen Ausbildung i.e. anerkannten Ausbildungsberuf i.e. dem angestrebten Studiengang fachl. nahestehenden Bereich diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat. Zusätzlich: Ausbildungsvertrag
- Zulassungssemester:
- nur Sommersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Berufsausbildungsvertrag in einem einschlägigen Ausbildungsberuf
oder
Falls eine fachlich einschlägige Berufsausbildung bereits vor Beginn des Studiums abgeschlossen ist, ist der Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses mit einer Laufzeit mindestens bis zum Ende des fünften Fachsemesters in einem fachlich einschlägigen Beruf erforderlich.
- Schwerpunkte:
- Allgemeine Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Elektrische Energietechnik, Informationssysteme, Ingenieurpädagogik, Kommunikationstechnik
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.09.2025 - 30.01.2026Für Bewerber*innen mit internationalen Bildungsnachweisen gelten abweichende Bewerbungsfristen. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bachelor- und Masterstudiengänge.
Die Hochschule Osnabrück unterscheidet nicht nach EU- oder nicht EU-Ausländer sondern nach inländischer oder ausländischer HZB.
Siehe: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/bewerbung-mit-internationalen-zeugnissen/
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.09.2025 - 30.01.2026Für Bewerber*innen mit internationalen Bildungsnachweisen gelten abweichende Bewerbungsfristen. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bachelor- und Masterstudiengänge.
Die Hochschule Osnabrück unterscheidet nicht nach EU- oder nicht EU-Ausländer sondern nach inländischer oder ausländischer HZB.
Siehe: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/bewerbung-mit-internationalen-zeugnissen/
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Eine HZB aufgrund berufl. Vorbildung besitzt in Nds., wer lt. NHG § 18 Abs.4 nach Abschluss einer mind. 3-jährigen Ausbildung i.e. anerkannten Ausbildungsberuf i.e. dem angestrebten Studiengang fachl. nahestehenden Bereich diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat. Zusätzlich: Ausbildungsvertrag
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite