Rechtswissenschaft
- 1966 gegründet
- 10.832 Studierende
- Abschluss: Erste juristische Prüfung/ Staatsexamen
- Sachgebiet(e): Rechtswissenschaft, Jura
- Regelstudienzeit: 10 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Standort(e): Konstanz

Universitätsstraße 10
78464 Konstanz
Tel: 07531 88-0
Fax: 07531 88-3688
Beim Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung/ Staatsexamen
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Rechtswissenschaft, Jura.
Die Regelstudienzeit beträgt 10 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 60 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden hauptsächlich in Deutsch und Englisch statt.
Das Studium wird als Vollzeitstudium in Konstanz angeboten.
Standort dieser Hochschule ist Konstanz.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.
Der Studiengang Rechtswissenschaft hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.
Für das Studium des Fachs Rechtswissenschaft gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Fremdsprachige StudienbewerberInnen brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen..
Themenschwerpunkte im Studienfach Rechtswissenschaft sind:
- Weitere Sprachen:
- Englisch
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
23.10.2023 - 10.02.2024
- Studienanfänger:
-
Bis 15.09.2023
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.07.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bis 15.09.202315.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) und 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.09.2023
- Studienanfänger:
-
Bis 15.07.2023
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.07.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bis 15.07.202315.07. für WS (zulassungsbeschränkte Studiengänge) und 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.07.202315.07. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) und 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Studienanfänger:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Hochschulwechsler:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Vorlesungszeit:
-
08.04.2024 - 13.07.2024
- Studienanfänger:
-
Bis 15.03.2024
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.01.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15. Januar (zulassungsbeschränkte Studiengänge), 15. März (zulassungsfreie Studiengänge), sofern nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.01.2024
- Studienanfänger:
-
Bis 15.01.2024
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.01.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bis 15.01.2024ggf. abweichende Fristen finden Sie bei den Informationen zum Studiengang
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.01.2024ggf. abweichende Fristen finden Sie bei den Informationen zum Studiengang

Ja, ein Studium ist an der Universität Konstanz ohne Abitur möglich.
Für Rechtswissenschaft gelten folgende Zulassungsbedingungen: Meisterprüfung oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung und Berufsausbildung oder Berufserfahrung.
Hier findest du weitere Informationen zu den Zulassungsbedingungen ohne Abitur:
Zur Internetseite
.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Fremdsprachige StudienbewerberInnen brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen.

- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Vorlesungszeit:
-
23.10.2023 - 10.02.2024
- Studienanfänger:
-
Bis 15.09.2023
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.07.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bis 15.09.202315.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) und 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.09.2023
- Studienanfänger:
-
Bis 15.07.2023
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.07.2023
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bis 15.07.202315.07. für WS (zulassungsbeschränkte Studiengänge) und 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.07.202315.07. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) und 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Studienanfänger:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Hochschulwechsler:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Vorlesungszeit:
-
08.04.2024 - 13.07.2024
- Studienanfänger:
-
Bis 15.03.2024
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.01.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15. Januar (zulassungsbeschränkte Studiengänge), 15. März (zulassungsfreie Studiengänge), sofern nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Bis 15.01.2024
- Studienanfänger:
-
Bis 15.01.2024
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.01.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Bis 15.01.2024ggf. abweichende Fristen finden Sie bei den Informationen zum Studiengang
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Bis 15.01.2024ggf. abweichende Fristen finden Sie bei den Informationen zum Studiengang

- Studienbeitrag (Bemerkung):
- In Baden-Württemberg gibt es Studiengebühren für Studierende aus Ländern außerhalb der EU/des EWR, sowie Gebühren für ein Zweitstudium. Es bestehen Ausnahmen. Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte unserer Webseite.
Während der vorlesungsfreien Zeit müssen Sie ein Praktikum von insgesamt mindestens 3 Monaten absolvieren.
Der Fachbereich Rechtswissenschaft unterhält Kooperationen mit über 50 internationalen Partneruniversitäten.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung in Verbindung mit- Beratungsgespräch an der Hochschule
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit- Eignungsprüfung
- Beratungsgespräch an der Hochschule
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite

