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Im Ranking

Rechtswissenschaft

Staatsexamen
Mainz
Dein SIT-Match
Short-Facts
  • Abschluss: Staatsexamen
  • Sachgebiet(e): Rechtswissenschaft, Jura
  • Regelstudienzeit: 9 Semester
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
  • Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
  • Standort(e): Mainz
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Hochschulstandort
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Saarstraße 21
55122 Mainz
Tel: 06131 39-0
Fax: 06131 39-22919
Weitere Informationen / Services:
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Rechtswissenschaft studiere?

Beim Studiengang Rechtswissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Staatsexamen

Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?

Das Sachgebiet des Studiengangs ist Rechtswissenschaft, Jura.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 54 Monate.

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.

In welcher Form wird das Studium Rechtswissenschaft angeboten?

Das Studium wird als Vollzeitstudium und als internationaler Studiengang in Mainz angeboten.

Wo finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Lehrveranstaltungen werden in Mainz angeboten.

Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?

Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.

Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?

Der Studiengang Rechtswissenschaft hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.

Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Rechtswissenschaft zu studieren?

Für das Studium des Fachs Rechtswissenschaft gelten keine speziellen Zugangsvoraussetzungen.

Welche Themenschwerpunkte gibt es?

Themenschwerpunkte im Studienfach Rechtswissenschaft sind:

Schwerpunkte:
Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht, Strafrecht

Wann kann ich mich bewerben?

Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Wintersemester
Vorlesungszeit:
21.10.2024 - 08.02.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 15.07.2024
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 15.05.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 15.05.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Sommersemester
Vorlesungszeit:
15.04.2024 - 20.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 01.03.2025
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 01.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 15.11.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 15.11.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 15.11.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
HRK Logo
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Kann ich Rechtswissenschaft ohne Abitur studieren?

Ja, ein Studium ist an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ohne Abitur möglich.

Welche Zulassungsbedingungen gelten für ein Studium ohne Abitur?

Für Rechtswissenschaft gelten folgende Zulassungsbedingungen: Meisterprüfung oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung und Berufsausbildung oder Berufserfahrung.

Was muss ich bei der Bewerbung ohne Abitur beachten?

Hier findest du weitere Informationen zu den Zulassungsbedingungen ohne Abitur: Zur Internetseite .
Außerdem gilt folgendes: Erwerb der unmittelbaren allgemeinen HZB durch Nachweis einer Meisterprüfung oder meisteräquivalenter Fortbildung.
Erwerb der unmittelbaren fachgebundenen HZB durch Nachweis einer fachverwandten Ausbildung (Mindestnote 2,5; Nachweis von Berufserfahrung/-tätigkeit ist nicht erforderlich).

Zulassung & Bewerbung

Zulassungssemester:
Sommer- und Wintersemester
Zulassungsmodus:
Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
HRK Logo
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Themenschwerpunkte

Schwerpunkte:
Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht, Strafrecht

Fristen & Termine

Wintersemester
Vorlesungszeit:
21.10.2024 - 08.02.2025
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.07. - bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.06.2024 - 15.07.2024
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Teilnahme am Losverfahren für grundständige Fächer (WiSe 01.09.-30.09.; SoSe 01.03.-31.03.): https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbungsverfahren/losverfahren/
Hochschulwechsler:
01.06.2024 - 15.07.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.06.2024 - 15.07.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 01.09.2024
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 01.09.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 01.09.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.04.2024 - 15.05.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.04.2024 - 15.05.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.04.2024 - 15.05.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Sommersemester
Vorlesungszeit:
15.04.2024 - 20.07.2024
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
Die Frist ist abgelaufen
Hochschulwechsler:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus der Europäischen Union:
Die Frist ist abgelaufen
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 01.03.2025
Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 01.03.2025
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
01.10.2024 - 01.03.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
Studienanfänger:
01.10.2024 - 15.11.2024
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren
Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Hochschulwechsler:
01.10.2024 - 15.11.2024
International Studierende aus der Europäischen Union:
01.10.2024 - 15.11.2024
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
Die Frist ist abgelaufen
HRK Logo
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.

Sonstiges

Anmerkung:
Auch als dt.-franz. Studiengang mit Doppelabschluss (siehe auch https://www.studium.uni-mainz.de/internationale-studienprogramme/). Zudem gibt es die Möglichkeit ab dem 2. Fachsemester des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft den Studiengang Magister iuris (Magister des deutschen und ausländischen Rechts) zu absolvieren (siehe auch https://auslandsbuero.jura.uni-mainz.de/outgoing/magister-iuris/).
Im Rahmen eines Schnuppertags können Studieninteressierte das Fach näher kennen lernen (www.studium.uni-mainz.de/schnuppertage).
Studieren ohne Abitur:
Studieren ohne Abitur möglich:
Ja
Zulassungsbedingungen(en):

Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung
Anmerkung:
Erwerb der unmittelbaren allgemeinen HZB durch Nachweis einer Meisterprüfung oder meisteräquivalenter Fortbildung.
Erwerb der unmittelbaren fachgebundenen HZB durch Nachweis einer fachverwandten Ausbildung (Mindestnote 2,5; Nachweis von Berufserfahrung/-tätigkeit ist nicht erforderlich).
Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
Zur Internetseite

CHE Logo
Diese Daten stammen vom CHE-Ranking, Deutschlands größtem Hochschulranking (Datenstand 2023).

Studierende

Anzahl der Studierenden
2860
Geschlechterverhältnis
39 % männlich
61 % weiblich
Studienanfänger:innen pro Jahr
419

Studienergebnis

Regelstudienzeit
10 Semester

Das Studium

Art des Studiengangs
Staatsexamen, Präsenzstudium, vollzeit
Anteil Besuche externer Repetitorien
72.8 %

Weitere Infos

Besonderheiten des Studiengangs

Das Kombinationsmodell bei der Schwerpunktausbildung eröffnet den Studierenden eine besonders weitgefächerte modulare Spezialisierung. Die Schwerpunktbereiche sind überwiegend (mit Ausnahme des Strafrechts) in zwei Fächergruppen eingeteilt, aus denen jeweils ein Fach zu wählen ist. Darüber hinaus können Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines integrierten Studiengangs in Frankreich (Universitäten Dijon, Nantes und Paris-Créteil), im Vereinigten Königreich (Universität Glasgow) oder in Italien (Universität Trento) erlangt werden, als Schwerpunktexamen anerkannt werden.

Außercurriculare Angebote

Es werden diverse außercurriculare Vorlesungen zu praxisrelevanten Gebieten wie dem Betäubungsmittelstrafrecht oder dem Migrationsrecht sowie Vortragsreihen zu unterschiedlichen Themenbereichen angeboten. Im Rahmen einer "Knastgruppe" betreuen Studierende als Vollzugshelfer*innen Untersuchungsgefangene. Es gibt ein umfassendes Angebot im Bereich der Schlüsselqualifikationen, in Kooperation mit führenden Kanzleien.

Der Fachbereich

Studierende am Fachbereich
3080

Weitere Infos

Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsbefähigung

1) Durchführung von Pflichtpraktika (13 Wochen) im Bereich Rechtsberatung, Verwaltung und Justiz; 2) Schlüsselqualifikationsangebote zu Rhetorik, Mediation, Verhandlungsführung, dazu fachübergreifend zu den Wirtschaftswissenschaften und der Theologie; 3) Refugee Law Clinic; 4) Moot Courts

Besonderheiten in der Lehre

Der Fachbereich bietet eine umfassende Examensvorbereitung durch spezielle Vorbereitungskurse an. Diese decken den gesamten Pflichtfachstoff ab. Im Rahmen des Mainzer Mini-Course-Programms finden regelmäßig fremdsprachige Lehrveranstaltungen ausländischer Professor*innen statt.

Orientierungsangebote für Studieninteressierte

1) "Schnuppertag": Halbtägige Info-Veranstaltung durch Studienfachberater und stud. Tutor mit Vorlesungsbesuch (3x pro Semester) 2) "Tag der offenen Tür": Campusweiter Info-Tag mit allg. und fachspezifischen Veranstaltungen sowie Gelegenheit zum Veranstaltungsbesuch (1x jährlich) 3) Digitale Info-Veranstaltung der zentralen Studienberatung mit dem Fachberater (1x pro Semester) 4) Frühstudium

Orientierungsangebote für Studienanfänger:innen

1) Einführungsveranstaltung des Studienfachberaters 2) Zweitägige fachliche Einführung ins Jurastudium 3) Arbeitsgemeinschaften zu allen Vorlesungen im Zivilrecht/Strafrecht/Öffentlichen Recht 4) Online-Kurs zur Studieneinführung 5) Online-Veranstaltung zur Einführung in die Arbeit in der Bibliothek

Orientierungsangebote von Unternehmen

Fakultätskarrieretag in Kooperation mit der Myjobfair GmbH der F-A.Z-Verlagsgruppe (jährlich, neu ab Dezember 2022)

Maßnahmen zur Unterstützung in der Studieneingangsphase am Fachbereich insgesamt

1) Einführungsveranstaltung des Studienfachberaters 2) Zweitägige fachliche Einführung ins Jurastudium 3) Arbeitsgemeinschaften zu allen Vorlesungen im Zivilrecht/Strafrecht/Öffentlichen Recht 4) Online-Kurs zur Studieneinführung 5) Online-Veranstaltung zur Einführung in die Arbeit in der Bibliothek, Kurse zum Erwerb studienrelevanter Kompetenzen/Schlüsselkompetenzen (z.B. Schreibwerkstatt, Selbstorganisation, wissenschaftliches Arbeiten), Virtuelles offenes Lernzentrum (z.B. Lernplattformen, Moodle), Fachübergreifendes Online-Self-Assessment zur Studienorientierung, Persönliche Studienberatung vor Studienbeginn, Beratungsangebote, die im Stundenplan vorgegeben sind, Beratung zur individuellen Studienverlaufsplanung, Begleitendes individuelles Coaching, Erstsemester-Tutorien, Studieneingangskoordinator:in / Ansprechperson für den Studiengang, Einführungsveranstaltungen und Beratungsangebote der Fachschaft.

Besonderheiten in der Internationalen Ausrichtung

Der Fachbereich bietet fremdsprachige Lehrveranstaltungen von ausländischen Dozent*innen und angestellten Fachlektor*innen an. Durch integrierte Studiengänge im französischen, italienischen und schottischen Recht können im Ausland erbrachte Leistungen und Abschlüsse (Master, LL.M.) als Schwerpunktexamen anerkannt werden. Hinzu kommen ein studienbegleitender Magisterstudiengang, der einen Aufenthalt an einer ausländischen Partneruniversität umfasst, sowie die Möglichkeit einer deutsch-französischen Promotion. Die Mainzer Studierenden nehmen regelmäßig an internationalen Moot Courts teil.

Besonderheiten in der Ausstattung

Die Studierenden haben kostenfreien Zugang zu Beck-Online, Juris und LexisNexis.

Besonderheiten in der Forschung / Forschungsschwerpunkte

Das Schuldnerfachberatungszentrum unterstützt die rheinland-pfälzischen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen und optimiert die Beratungsarbeit durch fachnahe Begleitforschung. Das Mainzer Medieninstitut bietet zusammen mit dem Fachbereich einen postgradualen Studiengang im Medienrecht an, führt Forschungsvorhaben und Veranstaltungen zum Medienrecht durch und betreibt einen Wissenstransfer durch die Beratung von Politik, Unternehmen und Verbänden. Das Kreditrechtsinstitut bündelt Forschung und Lehre zum deutschen und internationalen Recht der Kreditwirtschaft.

Unterstützung von Unternehmensgründungen

Den Studierenden des Fachbereichs steht die Expertise der studentischen Unternehmensberatung "berater e.V." zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Forschung
Informationen zu Zulassungsbeschränkungen
Rankingergebnisse für den Standort Mainz
CHE Logo
Diese Daten stammen vom CHE-Ranking, Deutschlands größtem Hochschulranking (Datenstand 2023).

Überblick Studierendenurteile

Allgemeine Studiensituation
Wie zufrieden sind die Studierenden mit der Gesamtsituation?
Studienorganisation
Wie gut funktioniert der Zugang zu Lehrveranstaltungen? Können Pflichtveranstaltungen ohne Überschneidungen besucht werden?
Die dargestellten Ergebnisse beziehen sich auf Bewertungen von 265 Studierenden des Studiengangs Rechtswissenschaft (St).

Studieninhalt

Wie gut gestaltet sich der Studieninhalt?
Lehrangebot   S
Wie breit ist das Studium inhaltlich aufgestellt?
Digitale Lehrelemente   S
Welche Rolle spielen digitale Inhalte und wie werden sie vermittelt?

Organisation

Wie gut ist das Studium in den verschiedenen Bereichen organisiert?
Studienorganisation   S
Wie gut funktioniert der Zugang zu Lehrveranstaltungen? Können Pflichtveranstaltungen ohne Überschneidungen besucht werden?
Prüfungsorganisation   S
Wie ist die zeitliche Verteilung der Prüfungen organisiert? Kann man Prüfungen wiederholen?

Unterstützung

Wie gut ist die Unterstützung im Studium?
Unterstützung im Studium   S
Wie gut wird man im Studium bei fachlichen und organisatorischen Fragen unterstützt?
Betreuung durch Lehrende   S
Sind die Lehrenden bei Fragen und Problemen erreichbar? Gibt es eine gute Besprechung von Übungsaufgaben oder Hausarbeiten?
Unterstützung bei der Examensvorbereitung   S
Gibt es universitätsseitig Unterstützung bei der Examensvorbereitung?
Gesamtergebnis Unterstützung am Studienanfang   F
Wie sieht es mit Unterstützungmaßnahmen zu Beginn deines Studium aus?
Examensvorbereitung   F
Gibt es Angebote und Trainings zur Vorbereitung aufs Examen?

Ausstattung

Wie gut ist Ausstattung der Hochschule?
IT-Ausstattung   S
Sind die PCs aktuell oder Anno Tobak? Welche Untersützung erhält man bei IT-Problemen? Und wie steht's ums WLAN?
Räume   S
Sind die Hörsäle und Seminarräume in einem guten Zustand, modern und technisch gut ausgestattet?
Bibliothek   S
Verfügt die Bibliothek über einen aktuellen Bestand und Zugänge zu elektronischen Medien?
Selbstlernplätze   S
Wie steht es um die Verfügbarkeit und die technische Ausstattung von Selbstlernplätzen?

Praxisbezug

Wie praxisnah ist das Studium
Angebote zur Berufsorientierung   S
Gibt es Angebote zur Förderung der Arbeitsmarkt- und Berufsorientierung?
Praxisorientierung in der Lehre   S
Gibt es genügend Lehrveranstaltungen mit Praxisbezug und wie ist deren Qualität?

Internationalität

Wie international ist das Studium?
Unterstützung für Auslandsstudium   S
Wie attraktiv sind die Studienangebote an den vermittelten ausländischen Hochschulen? Wie gut wird man bei der Vorbereitung eines Auslandsstudiums unterstützt?

Wissenschaftsbezug

Wie viel Wissenschaft steckt in dem Studium?
Einführung in wissenschaftliches Arbeiten   S
Wie gut wird man in Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens eingeführt und zur kritischen Reflexion von Sachverhalten angeregt?
Promotionen pro Professor:in   F
Wie viele Promotionen werden pro Jahr und Professor abgeschlossen?
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