Betreuung / Vormundschaft / Pflegschaft
- Studienfeld(er): Rechtswissenschaft, Jura
- Startdatum: nur Sommersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Berufsbegleitendes Studium, Fernstudium, Teilzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Was geht in Berlin?
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Das sagen Studierende über Berlin
Sechssemestriges abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise aus den Bereichen Rechtswissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder einer als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschule
z. B.: Bachelorabschlüsse, Diplomabschlüsse (FH), abgeschlossene (Fach)Hochschulstudien zur Qualifizierung für den gehobenen/höheren Dienst (Rechtspflege, Verwaltung, Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen)
Zudem besteht auch für Interessenten ohne Hochschulabschluss die Möglichkeit, diesen Masterstudiengang zu absolvieren. Hierfür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung und mind. fünf Jahre einschlägiger Berufserfahrung (Hinweis: Es ist außerdem eine Zugangsprüfung abzulegen).
- Schwerpunkte:
- Betreuungsrecht, Bürgerliches Recht, Familienrecht, Nachlassrecht, Psychologische Grundlagen, Sozialrecht, Typische Krankheitsbilder und Behinderungsformen, Vermögensverwaltung
- Nächste Vorlesungszeit:
-
Für den Studiengang werden bis auf weiteres keine neuen Studierenden aufgenommen. Das Studiengangskonzept befindet sich derzeit in der Überarbeitung.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Bitte beachten Sie die jeweilige Studiengangseite.
Für die postgradualen Weiterbildungsstudiengänge der Berlin Professional School gelten gesonderte Fristen.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bitte beachten Sie die jeweilige Studiengangseite.
Für die postgradualen Weiterbildungsstudiengänge der Berlin Professional School gelten gesonderte Fristen.
- Zulassungssemester:
- nur Sommersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Sechssemestriges abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise aus den Bereichen Rechtswissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder einer als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschule
z. B.: Bachelorabschlüsse, Diplomabschlüsse (FH), abgeschlossene (Fach)Hochschulstudien zur Qualifizierung für den gehobenen/höheren Dienst (Rechtspflege, Verwaltung, Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen)
Zudem besteht auch für Interessenten ohne Hochschulabschluss die Möglichkeit, diesen Masterstudiengang zu absolvieren. Hierfür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung und mind. fünf Jahre einschlägiger Berufserfahrung (Hinweis: Es ist außerdem eine Zugangsprüfung abzulegen).
- Schwerpunkte:
- Betreuungsrecht, Bürgerliches Recht, Familienrecht, Nachlassrecht, Psychologische Grundlagen, Sozialrecht, Typische Krankheitsbilder und Behinderungsformen, Vermögensverwaltung
- Nächste Vorlesungszeit:
-
Für den Studiengang werden bis auf weiteres keine neuen Studierenden aufgenommen. Das Studiengangskonzept befindet sich derzeit in der Überarbeitung.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Bitte beachten Sie die jeweilige Studiengangseite.
Für die postgradualen Weiterbildungsstudiengänge der Berlin Professional School gelten gesonderte Fristen.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bitte beachten Sie die jeweilige Studiengangseite.
Für die postgradualen Weiterbildungsstudiengänge der Berlin Professional School gelten gesonderte Fristen.
- Studienbeitrag:
- 9170.00 EUR / gesamt
- Studienbeitrag (Bemerkung):
- Gesamtkosten: 9.170 (zzgl. Verwaltungskosten)
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Nach der Ausbildung ist keine Berufserfahrung erforderlich.