Baurecht und Baubegleitung - von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung
- Studienfeld(er): Rechtswissenschaft, Jura
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Berufsbegleitendes Studium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Das sagen Studierende über Marburg
(1) Allgemeine Zugangsvoraussetzung für den Weiterbildungsmasterstudiengang ist
1. der Nachweis des Abschlusses eines fachlich einschlägigen Staatsexamens, Diploms oder Bachelorstudienganges im Bereich Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Architektur, Bauingenieurwesen, Projektentwicklung (oder thematisch ähnlicher Studiengänge) oder der Nachweis eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Durch diesen Abschluss müssen 240 ECTS-Punkte erworben worden sein, und
2. eine einschlägige Berufserfahrung von nicht unter einem Jahr nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Das juristische Referendariat mit einem eindeutigen Bezug zum Baurecht wird anerkannt.
- Schwerpunkte:
- Methodengerechte Anwendung des Bauprozessrechts u. der Möglichkeiten außergerichtl. Streitbeilegung, Methodische Bearbeitung von Rechtsfragen im Bau- und Architektenrecht, Öffentlich-rechtliche Grundlagen für komplexe Bauvorhaben, Überblick über die rechtlichen Nebengebiete der Projektentwicklicklung und Baubegleitung, Vermittlung der Grundlagen der baurechtlichen Betriebswirtschaftslehre, Vermittlung vertiefter Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.04.2026 - 17.07.2026Die Semestertermine finden Sie hier:
https://www.uni-marburg.de/de/studium/im-studium/semestertermine
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Bewerbungsfristen: https://www.uni-marburg.de/de/studium/nach-dem-abschluss/masterstudium/masterbewerbung/bewerbungsfristen-master
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bewerbungsfristen: https://www.uni-marburg.de/de/studium/nach-dem-abschluss/masterstudium/masterbewerbung/bewerbungsfristen-master
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- (1) Allgemeine Zugangsvoraussetzung für den Weiterbildungsmasterstudiengang ist
1. der Nachweis des Abschlusses eines fachlich einschlägigen Staatsexamens, Diploms oder Bachelorstudienganges im Bereich Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Architektur, Bauingenieurwesen, Projektentwicklung (oder thematisch ähnlicher Studiengänge) oder der Nachweis eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Durch diesen Abschluss müssen 240 ECTS-Punkte erworben worden sein, und
2. eine einschlägige Berufserfahrung von nicht unter einem Jahr nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Das juristische Referendariat mit einem eindeutigen Bezug zum Baurecht wird anerkannt.
- Schwerpunkte:
- Methodengerechte Anwendung des Bauprozessrechts u. der Möglichkeiten außergerichtl. Streitbeilegung, Methodische Bearbeitung von Rechtsfragen im Bau- und Architektenrecht, Öffentlich-rechtliche Grundlagen für komplexe Bauvorhaben, Überblick über die rechtlichen Nebengebiete der Projektentwicklicklung und Baubegleitung, Vermittlung der Grundlagen der baurechtlichen Betriebswirtschaftslehre, Vermittlung vertiefter Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.04.2026 - 17.07.2026Die Semestertermine finden Sie hier:
https://www.uni-marburg.de/de/studium/im-studium/semestertermine
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Bewerbungsfristen: https://www.uni-marburg.de/de/studium/nach-dem-abschluss/masterstudium/masterbewerbung/bewerbungsfristen-master
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bewerbungsfristen: https://www.uni-marburg.de/de/studium/nach-dem-abschluss/masterstudium/masterbewerbung/bewerbungsfristen-master
- Studienbeitrag:
- 22000.00 EUR / gesamt
- Studienbeitrag (Bemerkung):
-
Der berufsbegleitende weiterbildende Masterstudiengang "Baurecht und Baubegleitung - von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung" ist gemäß § 20 Abs. 5 HHG gebührenpflichtig.
Die Gesamtsumme kann in vier Raten i.H.v. 5.500 beglichen werden, die jeweils zu Beginn eines Semesters fällig werden.
Frühbucherrabatt: Bei einer verbindlichen Anmeldung bis zum 30.4. erhalten Sie einen Rabatt von 10% des Gesamtbetrages. Die vier Raten würden sich sodann auf €4.950 reduzieren.
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