- Abschluss: Master of Laws
- Sachgebiet(e): Steuerrecht
- Regelstudienzeit: 2 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Berufsbegleitend, Teilzeitstudium
- Standort(e): Potsdam

Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Tel: 0331 977-0
Fax: 0331 972163
Beim Studiengang Steuerrecht an der Universität Potsdam handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master of Laws
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Steuerrecht.
Die Regelstudienzeit beträgt 2 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 12 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
Das Studium wird als Vollzeitstudium, berufsbegleitendes Studium und als Teilzeitstudium in Potsdam angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Potsdam angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Der Studiengang Steuerrecht hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Für das Studium des Fachs Steuerrecht gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Erstabschluss:\n-abgeschlossenes wissenschaftliches juristisches Hochschulstudium (Master, Staatsexamen bzw. Erste juristische Prüfung) oder ein wirtschaftswissenschaftlicher Masterabschluss, \n-die erfolgreiche Teilnahme an ergänzenden Studien i.S.v. § 5 Abs. 2 Satz 3 des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes an der Bundesfinanzakademie von insgesamt dreimonatiger Dauer\n\nBewerberinnen bzw. Bewerber, die nicht Deutsche sind, müssen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, die mindestens der Stufe C1 des GER entsprechen.
Themenschwerpunkte im Studienfach Steuerrecht sind:
- Schwerpunkte:
- Bilanzrecht, Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Grundlagen des Steuerrechts, Internationales Unternehmensteuerrecht, Steuerverfahrensrecht, Umsatzsteuerrecht, Unternehmensteuerrecht
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
16.10.2023 - 09.02.2024
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Vorlesungszeit:
-
08.04.2024 - 19.07.2024
- Studienanfänger:
-
Eine Immatrikulation fürs 1. FS eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
- Hochschulwechsler:
-
15.02.2024 - 15.03.2024Voraussetzung für eine Immatrikulation in ein höheres FS ist die Einstufung in ein höheres FS, die direkt beim Fach beantragt werden muss (bitte 6 Wochen dafür einplanen). Siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.02.2024 - 15.03.2024Eine Immatrikulation fürs 1. FS eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
Voraussetzung für eine Immatrikulation in ein höheres FS ist die Einstufung in ein höheres FS, die direkt beim Fach beantragt werden muss (bitte 6 Wochen dafür einplanen). Siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.02.2024 - 15.03.2024Eine Immatrikulation fürs 1. FS eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
Voraussetzung für eine Immatrikulation in ein höheres FS ist die Einstufung in ein höheres FS, die direkt beim Fach beantragt werden muss (bitte 6 Wochen dafür einplanen). Siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
- Studienanfänger:
-
Eine Bewerbung fürs 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
- Hochschulwechsler:
-
15.02.2024 - 15.03.2024Voraussetzung für eine Immatrikulation in ein höheres FS ist die Einstufung in ein höheres FS, die direkt beim Fach beantragt werden muss (bitte 6 Wochen dafür einplanen). Siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.02.2024 - 15.03.2024Eine Bewerbung fürs 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
Voraussetzung für eine Immatrikulation in ein höheres FS ist die Einstufung in ein höheres FS, die direkt beim Fach beantragt werden muss (bitte 6 Wochen dafür einplanen). Siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.02.2024 - 15.03.2024Eine Bewerbung fürs 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
Voraussetzung für eine Immatrikulation in ein höheres FS ist die Einstufung in ein höheres FS, die direkt beim Fach beantragt werden muss (bitte 6 Wochen dafür einplanen). Siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
- Studienanfänger:
-
Bis 15.04.2024
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.04.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bis 15.04.2024
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.04.2024
- Studienanfänger:
-
01.11.2023 - 01.12.2023Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/studium/docs/01_studienangebot/06_master/studium_master.pdf .
- Hochschulwechsler:
-
01.11.2023 - 15.02.2024Voraussetzung für eine Bewerbung im höheren FS ist eine Einstufung in ein höheres FS durch das Fach, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/studium/docs/01_studienangebot/06_master/studium_master.pdf .
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.11.2023 - 01.12.2023Frist gilt nur für das 1.FS.
Frist für das höhere Fs endet am 15.02. Voraussetzung für eine Bewerbung im höheren FS ist eine Einstufung in ein höheres FS durch das Fach, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/studium/docs/01_studienangebot/06_master/studium_master.pdf .
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.11.2023 - 01.12.2023Frist gilt nur für das 1.FS.
Frist für das höhere Fs endet am 15.02. Voraussetzung für eine Bewerbung im höheren FS ist eine Einstufung in ein höheres FS durch das Fach, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/studium/docs/01_studienangebot/06_master/studium_master.pdf .

Das Studium im Portrait
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Erstabschluss:
-abgeschlossenes wissenschaftliches juristisches Hochschulstudium (Master, Staatsexamen bzw. Erste juristische Prüfung) oder ein wirtschaftswissenschaftlicher Masterabschluss,
-die erfolgreiche Teilnahme an ergänzenden Studien i.S.v. § 5 Abs. 2 Satz 3 des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes an der Bundesfinanzakademie von insgesamt dreimonatiger Dauer
Bewerberinnen bzw. Bewerber, die nicht Deutsche sind, müssen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, die mindestens der Stufe C1 des GER entsprechen.

- Schwerpunkte:
- Bilanzrecht, Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Grundlagen des Steuerrechts, Internationales Unternehmensteuerrecht, Steuerverfahrensrecht, Umsatzsteuerrecht, Unternehmensteuerrecht
- Vorlesungszeit:
-
16.10.2023 - 09.02.2024
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Vorlesungszeit:
-
08.04.2024 - 19.07.2024
- Studienanfänger:
-
Eine Immatrikulation fürs 1. FS eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
- Hochschulwechsler:
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15.02.2024 - 15.03.2024Voraussetzung für eine Immatrikulation in ein höheres FS ist die Einstufung in ein höheres FS, die direkt beim Fach beantragt werden muss (bitte 6 Wochen dafür einplanen). Siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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15.02.2024 - 15.03.2024Eine Immatrikulation fürs 1. FS eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
Voraussetzung für eine Immatrikulation in ein höheres FS ist die Einstufung in ein höheres FS, die direkt beim Fach beantragt werden muss (bitte 6 Wochen dafür einplanen). Siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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15.02.2024 - 15.03.2024Eine Immatrikulation fürs 1. FS eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
Voraussetzung für eine Immatrikulation in ein höheres FS ist die Einstufung in ein höheres FS, die direkt beim Fach beantragt werden muss (bitte 6 Wochen dafür einplanen). Siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
- Studienanfänger:
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Eine Bewerbung fürs 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
- Hochschulwechsler:
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15.02.2024 - 15.03.2024Voraussetzung für eine Immatrikulation in ein höheres FS ist die Einstufung in ein höheres FS, die direkt beim Fach beantragt werden muss (bitte 6 Wochen dafür einplanen). Siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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15.02.2024 - 15.03.2024Eine Bewerbung fürs 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
Voraussetzung für eine Immatrikulation in ein höheres FS ist die Einstufung in ein höheres FS, die direkt beim Fach beantragt werden muss (bitte 6 Wochen dafür einplanen). Siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.02.2024 - 15.03.2024Eine Bewerbung fürs 1. Fachsemester eines grundständigen Studienganges ist zum Sommersemester nicht möglich.
Voraussetzung für eine Immatrikulation in ein höheres FS ist die Einstufung in ein höheres FS, die direkt beim Fach beantragt werden muss (bitte 6 Wochen dafür einplanen). Siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
- Studienanfänger:
-
Bis 15.04.2024
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.04.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bis 15.04.2024
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.04.2024
- Studienanfänger:
-
01.11.2023 - 01.12.2023Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/studium/docs/01_studienangebot/06_master/studium_master.pdf .
- Hochschulwechsler:
-
01.11.2023 - 15.02.2024Voraussetzung für eine Bewerbung im höheren FS ist eine Einstufung in ein höheres FS durch das Fach, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/studium/docs/01_studienangebot/06_master/studium_master.pdf .
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
01.11.2023 - 01.12.2023Frist gilt nur für das 1.FS.
Frist für das höhere Fs endet am 15.02. Voraussetzung für eine Bewerbung im höheren FS ist eine Einstufung in ein höheres FS durch das Fach, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/studium/docs/01_studienangebot/06_master/studium_master.pdf .
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
01.11.2023 - 01.12.2023Frist gilt nur für das 1.FS.
Frist für das höhere Fs endet am 15.02. Voraussetzung für eine Bewerbung im höheren FS ist eine Einstufung in ein höheres FS durch das Fach, siehe https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/pruefungsorganisation/anerkennungen .
Die Information zur Bewerbungsplattform entnehmen Sie bitte dem aktuellen Masterstudienangebot unter
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/studium/docs/01_studienangebot/06_master/studium_master.pdf .

- Studienbeitrag:
- 2000.00 EUR / gesamt
- Studienbeitrag (Bemerkung):
- zzgl. Semestergebühren / -beiträge der Universität Potsdam

