Italienisch und Deutsch: Sprache, Medien, Translation
- Abschluss: Master
- Sachgebiet(e): Allgemeine Sprachwissenschaft, Italienisch
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
- Standort(e): Düsseldorf

Das Studium im Portrait
Universitätsstraße 1
40225 Düsseldorf
Tel: 0211 81-11
Fax: 0211 342229
Beim Studiengang Italienisch und Deutsch: Sprache, Medien, Translation an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Allgemeine Sprachwissenschaft, Italienisch.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch und Italienisch statt.
Das Studium wird als Vollzeitstudium und als internationaler Studiengang in Düsseldorf angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Düsseldorf angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: Sommer- und Wintersemester.
Der Studiengang Italienisch und Deutsch: Sprache, Medien, Translation hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Für das Studium des Fachs Italienisch und Deutsch: Sprache, Medien, Translation gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Dieser viersemestrige Studiengang mit dem Master of Arts (M.A.) als Abschluss ist zulassungsfrei mit Nachweis der besonderen Eignung (Bewerbung und Eignungsfeststellung erfolgen direkt an der Heinrich-Heine-Universität). Mindestnote im einschlägigen BA-Abschluss: 2,5
Themenschwerpunkte im Studienfach Italienisch und Deutsch: Sprache, Medien, Translation sind:
- Schwerpunkte:
- angewandte Sprachwissenschaft, italianistische Sprachwissenschaft, Italienisch (Sprachpraxis), kontrastive Sprachwissenschaft, Medienlinguistik, Sprachlehrforschung, Übersetzungswissenschaft
- Weitere Sprachen:
- Italienisch
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
09.10.2023 - 02.02.2024
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Vorlesungszeit:
-
08.04.2024 - 19.07.2024
- Studienanfänger:
-
Bis 05.04.2024Eine Einschreibung ist nach Fristende gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro möglich.
- Hochschulwechsler:
-
Bis 05.04.2024Eine Einschreibung ist nach Fristende gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro möglich.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bis 05.04.2024Eine Einschreibung ist nach Fristende gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro möglich.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 05.04.2024Eine Einschreibung ist nach Fristende gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro möglich.
- Studienanfänger:
-
Bis 15.01.2024
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.03.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bis 15.01.2024
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.01.2024
- Studienanfänger:
-
Bis 15.01.2024
- Hochschulwechsler:
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Bis 15.03.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bis 15.01.2024
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.01.2024

- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Dieser viersemestrige Studiengang mit dem Master of Arts (M.A.) als Abschluss ist zulassungsfrei mit Nachweis der besonderen Eignung (Bewerbung und Eignungsfeststellung erfolgen direkt an der Heinrich-Heine-Universität). Mindestnote im einschlägigen BA-Abschluss: 2,5

- Schwerpunkte:
- angewandte Sprachwissenschaft, italianistische Sprachwissenschaft, Italienisch (Sprachpraxis), kontrastive Sprachwissenschaft, Medienlinguistik, Sprachlehrforschung, Übersetzungswissenschaft
- Weitere Sprachen:
- Italienisch
- Vorlesungszeit:
-
09.10.2023 - 02.02.2024
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
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Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Die Frist ist abgelaufen
- Vorlesungszeit:
-
08.04.2024 - 19.07.2024
- Studienanfänger:
-
Bis 05.04.2024Eine Einschreibung ist nach Fristende gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro möglich.
- Hochschulwechsler:
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Bis 05.04.2024Eine Einschreibung ist nach Fristende gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro möglich.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Bis 05.04.2024Eine Einschreibung ist nach Fristende gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro möglich.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Bis 05.04.2024Eine Einschreibung ist nach Fristende gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr in Höhe von 10 Euro möglich.
- Studienanfänger:
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Bis 15.01.2024
- Hochschulwechsler:
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Bis 15.03.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
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Bis 15.01.2024
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
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Bis 15.01.2024
- Studienanfänger:
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Bis 15.01.2024
- Hochschulwechsler:
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Bis 15.03.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bis 15.01.2024
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.01.2024

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