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Studienprofil
Magister
Recht der Internationalen Wirtschaft
Universität Augsburg
Ein Angebot der Universität Augsburg. Für den Inhalt ist die Hochschule verantwortlich.
Basisinformationen
Steckbrief
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Zulassung & Bewerbung
ThemenschwerpunkteThemen
Fristen & Termine
Sonstiges
- Abschluss:
- Magister
- Sachgebiet(e):
- Internationales Recht, Rechtswissenschaft, Jura, Wirtschaftsrecht
- Regelstudienzeit:
- 2 Semester
- Hauptunterrichtssprache:
- Deutsch
- Studienform(en):
- Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
- Standort(e):
- Augsburg
Universitätsstraße 2
86159 Augsburg
Tel: 0821 598-0
Fax: 0821 598-5505
Weitere Informationen / Services:
www.uni-augsburg.de
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- 1. Bestandene Erste oder Zweite Juristische Staatsprüfung oder die Erste Juristische Prüfung in der Bundesrepublik Deutschland mit mindestens der Note "befriedigend" (6,5 Punkte) oder Abschluss Diplomwirtschaftsjurist (Universität) bzw. BWJ Master mit mindestens der Note 3.0. In Ausnahmefällen können auch Absolventen eines Bachelorstudienganges der genannten Fachrichtungen zugelassen werden, soweit sie über einen den eben genannten Anforderungen entsprechenden Hochschulabschluss und mindestens ein Jahr Berufserfahrung nachweisen können.
Für Bewerber mit einem ausländischen Studienabschluss: Nachweis des erfolgreichen Abschlusses eines dem deutschen Hochschulstudium vergleichbaren und gleichwertigen juristischen Studiums an einer ausländischen Universität mit einer Gesamtnote, die zu den besten 30% Prüfungsjahrganges gehört (notwendig ist eine Bescheinigung der ausländischen Hochschule, die dies bestätigt; dies kann auch durch eine Platzziffernangabe erfolgen),
2. Nachweis der vertieften Kenntnisse in einer Fremdsprache (durch die Teilnahme an der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung [FRA]und den erfolgreichen Abschluss der Fachspezifischen Fremdsprachenprüfung [FFP], durch den TOFEL mit einem Ergebnis von mindestens 600 Punkten (Paper-based Test) bzw. 100 Punkten (Internet-based Test), durch den IELTS-Test des British Council mit mindestens 7.0 Punkten oder das Diplome DELF). Für Bewerber mit einem ausländische Studienabschluss: Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (C1) (dieser kann erbracht werden durch ein Zertifikat der Universität Augsburg oder durch eine an einer anderen deutschen Hochschule bestandene DSH-Prüfung oder einer im Niveau vergleichbaren Sprachprüfung eines Goethe-Instituts oder einer anderen anerkannten Einrichtung).
3. Nachweis mindestens eines Auslandssemesters an einer juristischen Fakultät einer europäischen Hochschule. Für Bewerber mit einem ausländischen Studienabschluss: Nachweis mindestens eines Auslandssemesters an einer juristischen Fakultät einer europäischen Hochschule oder Teilnahme am Augsburg Summer Program on European and International Economic Law (bitte geben Sie Ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Summer Program auf dem Bewerbungsbogen an und setzen sich rechtzeitig mit dem zuständigen Ansprechpartner in Verbindung).
Auf Antrag kann der Dekan bei anderen Studiengängen die Gleichwertigkeit feststellen.
Nachweise müssen in amtlich beglaubigter Kopie oder beglaubigter Abschrift vorgelegen werden und, falls die Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, auch in Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher bzw. Übersetzer (ebenfalls in amtlich beglaubigter Kopie).
- Schwerpunkte:
- Rechtswissenschaft, Internationales Recht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Vorlesungszeit:
-
14.10.2019 - 07.02.2020Die Lehrveranstaltungen fallen innerhalb des Semesters aus:
Fr, 01.11.2019 (Allerheiligen),
Sa, 21.12.2019 bis Mo, 06.01.2020 (Weihnachtsferien)
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
Bewerbungsfristen für weiterführende Studiengänge entnehmen Sie bitte den Studiengangsseiten.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bewerbungsfristen für weiterführende Studiengänge entnehmen Sie bitte den Studiengangsseiten.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bewerbungsfristen für weiterführende Studiengänge entnehmen Sie bitte den Studiengangsseiten.
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
Bewerbungsfristen für weiterführende Studiengänge entnehmen Sie bitte den Studiengangsseiten.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bewerbungsfristen für weiterführende Studiengänge entnehmen Sie bitte den Studiengangsseiten.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bewerbungsfristen für weiterführende Studiengänge entnehmen Sie bitte den Studiengangsseiten.
- Vorlesungszeit:
-
20.04.2020 - 24.07.2020Die Lehrveranstaltungen fallen innerhalb des Semesters aus:
Fr., 01.05.2020 (Tag der Arbeit)
Do., 21.05.2020 (Christi Himmelfahrt)
Mo., 01.06.2020 (Pfingstmontag)
Di., 02.06.2020 (Dienstag nach Pfingsten)
Do., 11.06.2020 (Fronleichnam)
Grundständige Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
12.11.2019 - 03.04.2020
- Hochschulwechsler:
-
12.11.2019 - 03.04.2020
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
12.11.2019 - 15.01.2020
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
12.11.2019 - 15.01.2020
Mit örtlicher Zulassungsbeschränkung
- Hochschulwechsler:
-
12.11.2019 - 15.01.2020Ausschlussfrist.
Weiterführende Studiengänge
Ohne Zulassungsbeschränkung
- Studienanfänger:
-
Bewerbungsfristen für weiterführende Studiengänge entnehmen Sie bitte den Studiengangsseiten.
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bewerbungsfristen für weiterführende Studiengänge entnehmen Sie bitte den Studiengangsseiten.
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bewerbungsfristen für weiterführende Studiengänge entnehmen Sie bitte den Studiengangsseiten.
Anmerkung:
Bewerbungsfristen: bis zum 15. Juli für das Wintersemester und bis zum 15. Januar für das Sommersemester.
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den HOCHSCHULKOMPASS der HRK erzeugt.
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