Bioverfahrenstechnik in der Lebensmittelindustrie
- Studienfeld(er): Biologie, Biotechnologie, Lebensmitteltechnologie, Mikrobiologie, Nachwachsende Rohstoffe, Verfahrenstechnik
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Albrechtstraße 30
49076 Osnabrück
Tel: 0541 969-7100
Übertrifft die Bewerberzahl die Zahl der Studienplätze, so entscheidet ein Auswahlverfahren über die Zulassung. Dabei werden neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung abgeschlossene Berufsausbildungen entsprechend der fachlichen Nähe zum Studium und der Abschlussnote nach einem Bonussystem bewertet.
- Schwerpunkte:
- Analytik, Biochemie, Enzymtechnik, Lebensmittelbiotechnologie, Produktaufreinigung
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
22.09.2025 - 09.01.2026Vorlesungsbeginn: 22. September 2025
Prüfungsbeginn: 10. Januar 2026
Prüfungsende: 31. Januar 2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Für Bewerber*innen mit internationalen Bildungsnachweisen gelten abweichende Bewerbungsfristen. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bachelor- und Masterstudiengänge.
Die Hochschule Osnabrück unterscheidet nicht nach EU- oder nicht EU-Ausländer sondern nach inländischer oder ausländischer HZB.
Siehe: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/bewerbung-mit-internationalen-zeugnissen/
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Für Bewerber*innen mit internationalen Bildungsnachweisen gelten abweichende Bewerbungsfristen. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bachelor- und Masterstudiengänge.
Die Hochschule Osnabrück unterscheidet nicht nach EU- oder nicht EU-Ausländer sondern nach inländischer oder ausländischer HZB.
Siehe: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/bewerbung-mit-internationalen-zeugnissen/
Außerdem gilt folgendes: Eine HZB aufgrund berufl. Vorbildung besitzt in Nds., wer lt. NHG § 18 Abs.4 nach Abschluss einer mind. 3-jährigen Ausbildung i.e. anerkannten Ausbildungsberuf i.e. dem angestrebten Studiengang fachl. nahestehenden Bereich diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat. Zusätzlich: Ausbildungsvertrag
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Übertrifft die Bewerberzahl die Zahl der Studienplätze, so entscheidet ein Auswahlverfahren über die Zulassung. Dabei werden neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung abgeschlossene Berufsausbildungen entsprechend der fachlichen Nähe zum Studium und der Abschlussnote nach einem Bonussystem bewertet.
- Schwerpunkte:
- Analytik, Biochemie, Enzymtechnik, Lebensmittelbiotechnologie, Produktaufreinigung
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
22.09.2025 - 09.01.2026Vorlesungsbeginn: 22. September 2025
Prüfungsbeginn: 10. Januar 2026
Prüfungsende: 31. Januar 2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Für Bewerber*innen mit internationalen Bildungsnachweisen gelten abweichende Bewerbungsfristen. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bachelor- und Masterstudiengänge.
Die Hochschule Osnabrück unterscheidet nicht nach EU- oder nicht EU-Ausländer sondern nach inländischer oder ausländischer HZB.
Siehe: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/bewerbung-mit-internationalen-zeugnissen/
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Für Bewerber*innen mit internationalen Bildungsnachweisen gelten abweichende Bewerbungsfristen. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bachelor- und Masterstudiengänge.
Die Hochschule Osnabrück unterscheidet nicht nach EU- oder nicht EU-Ausländer sondern nach inländischer oder ausländischer HZB.
Siehe: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/bewerbung-mit-internationalen-zeugnissen/
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Eine HZB aufgrund berufl. Vorbildung besitzt in Nds., wer lt. NHG § 18 Abs.4 nach Abschluss einer mind. 3-jährigen Ausbildung i.e. anerkannten Ausbildungsberuf i.e. dem angestrebten Studiengang fachl. nahestehenden Bereich diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat. Zusätzlich: Ausbildungsvertrag
- Ansprechpartner/Kontakt:
- Angela Schubert
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite