Rechtsvergleichende Studien zum deutschen, europäischen und chinesischen Recht
- Abschluss: Master
- Sachgebiet(e): Internationales Recht, Klinische Psychologie, Neuropsychologie
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
- Standort(e): Konstanz

Universitätsstraße 10
78464 Konstanz
Tel: 07531 88-0
Fax: 07531 88-3688
Beim Studiengang Rechtsvergleichende Studien zum deutschen, europäischen und chinesischen Recht an der Universität Konstanz handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Master
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Internationales Recht, Klinische Psychologie, Neuropsychologie.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 24 Monate.
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch und Englisch statt.
Das Studium wird als Vollzeitstudium und als internationaler Studiengang in Konstanz angeboten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Konstanz angeboten.
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Sommersemester.
Der Studiengang Rechtsvergleichende Studien zum deutschen, europäischen und chinesischen Recht hat eine örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC.
Für das Studium des Fachs Rechtsvergleichende Studien zum deutschen, europäischen und chinesischen Recht gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Der Doppelmasterstudiengang richtet sich vorwiegend an Interessenten mit juristischer Vorbildung, insbesondere an Absolventinnen und Absolventen der Ersten juristischen Prüfung. Näheres regelt die Zulassungsordnung.
Themenschwerpunkte im Studienfach Rechtsvergleichende Studien zum deutschen, europäischen und chinesischen Recht sind:
- Schwerpunkte:
- Economic Law, Environmental and Natural Resources Protection Law, International Law
- Weitere Sprachen:
- Englisch
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
- Vorlesungszeit:
-
23.10.2023 - 10.02.2024
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Hochschulwechsler:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Vorlesungszeit:
-
08.04.2024 - 13.07.2024
- Studienanfänger:
-
Bis 15.03.2024
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.01.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15. Januar (zulassungsbeschränkte Studiengänge), 15. März (zulassungsfreie Studiengänge), sofern nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.01.2024
- Studienanfänger:
-
Bis 15.01.2024
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.01.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bis 15.01.2024ggf. abweichende Fristen finden Sie bei den Informationen zum Studiengang
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.01.2024ggf. abweichende Fristen finden Sie bei den Informationen zum Studiengang

Das Studium im Portrait
- Zulassungssemester:
- nur Sommersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Der Doppelmasterstudiengang richtet sich vorwiegend an Interessenten mit juristischer Vorbildung, insbesondere an Absolventinnen und Absolventen der Ersten juristischen Prüfung. Näheres regelt die Zulassungsordnung.

- Schwerpunkte:
- Economic Law, Environmental and Natural Resources Protection Law, International Law
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Vorlesungszeit:
-
23.10.2023 - 10.02.2024
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Hochschulwechsler:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Die Frist ist abgelaufen
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Die Frist ist abgelaufen
- Studienanfänger:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Hochschulwechsler:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
- Vorlesungszeit:
-
08.04.2024 - 13.07.2024
- Studienanfänger:
-
Bis 15.03.2024
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.01.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
15. Januar (zulassungsbeschränkte Studiengänge), 15. März (zulassungsfreie Studiengänge), sofern nicht anders angegeben
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.01.2024
- Studienanfänger:
-
Bis 15.01.2024
- Hochschulwechsler:
-
Bis 15.01.2024
- International Studierende aus der Europäischen Union:
-
Bis 15.01.2024ggf. abweichende Fristen finden Sie bei den Informationen zum Studiengang
- International Studierende aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind:
-
Bis 15.01.2024ggf. abweichende Fristen finden Sie bei den Informationen zum Studiengang

- Studienbeitrag (Bemerkung):
- In Baden-Württemberg gibt es Studiengebühren für Studierende aus Ländern außerhalb der EU/des EWR, sowie Gebühren für ein Zweitstudium. Es bestehen Ausnahmen. Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte unserer Webseite.

