Maschinenbau
- Studienfeld(er): Fertigungstechnik, Konstruktionstechnik, Maschinenbau
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 7 Semester
- Studienform(en): Berufsbegleitendes Studium, Fernstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: privat, staatlich anerkannt
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Hilpertstr. 31
64295 Darmstadt
Tel: 06151 3842-404
Fax: 06151 3842-401
- Schwerpunkte:
- CAD und Computational Engineering, Elektrotechnik und Elektronik, Grundlagen der Mechanik und Konstruktion, Grundlagen der Softwaretechnik, Kommunikation und Management im Ingenieurumfeld, Maschinen und Anlagen, Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen, Mess-, Regelungs- und Steuerungstechnik, Thermodynamik und Fluidmechanik, Werkstofftechnik und Werkstoffprüfung
- Nächste Vorlesungszeit:
-
durchgehende Semester
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
jederzeit
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
jederzeit
Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung und 3-jähriger Berufstätigkeit können in Hessen mit erfolgreicher Hochschulzugangsprüfung zum Studium zugelassen werden.
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Schwerpunkte:
- CAD und Computational Engineering, Elektrotechnik und Elektronik, Grundlagen der Mechanik und Konstruktion, Grundlagen der Softwaretechnik, Kommunikation und Management im Ingenieurumfeld, Maschinen und Anlagen, Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen, Mess-, Regelungs- und Steuerungstechnik, Thermodynamik und Fluidmechanik, Werkstofftechnik und Werkstoffprüfung
- Nächste Vorlesungszeit:
-
durchgehende Semester
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
jederzeit
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
jederzeit
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
-
Meister und Techniker haben in Hessen die Hochschulzugangsberechtigung.
Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung und 3-jähriger Berufstätigkeit können in Hessen mit erfolgreicher Hochschulzugangsprüfung zum Studium zugelassen werden.